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Führerschein & Ausbildung

Führerscheinklassen
&
Ausbildung bei Alex´ Fahrschule

Wir haben dir hier ausführliche Informationen zu unseren einzelnen Führerscheinklassen und der Ausbildung bei Alex´ Fahrschule zusammengestellt. Von „Was beinhaltet welcher Führerschein?“ bis hin zu „Wie viele Theoriestunden benötige ich?“ beantworten wir hier bereits viele deiner Fragen. Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne direkt kontaktieren.

Führerschein B für PKW

Grafik für PKW-Führerschein bei Alex´ Fahrschule.

Mit der Führerscheinklasse B darfst du Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Kleintransporter) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht fahren. Ab 17 Jahren kannst du mit dem begleiteten Fahren (BF17) starten und direkt erste Praxiserfahrungen sammeln. Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht dürfen immer mitgeführt werden. Schwerere Anhänger sind ebenfalls erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 t nicht überschreitet. Wird diese Grenze überschritten, ist in der Regel die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich. In diesem Fall fallen zusätzliche Fahrstunden sowie eine praktische Prüfung an.

PKW Klasse B

PKW Klasse B (FeV § 6)

Mindestalter: 18 oder 17 (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren nach § 48a)

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Ersterwerb:

  • 12 x Grundstoff á 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassen AM und A1:

  • 6 x Grundstoff á 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten

Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:

Grundstufe/Aufbaustufe:

  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
  • Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“

Stufe der Sonderfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Training selbständiges Fahren
  • Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung

Fahrerlaubnis für Anhänger

Anhänger grafisch dargestellt für die Führerscheinklassen B96 und BE.

Die Führerscheinklassen B96 und BE bauen auf der Führerscheinklasse B auf und erlauben das Fahren von Anhängern oder Sattelanhängern. B96 ist besonders praktisch, wenn du regelmäßig Anhänger fährst, z. B. für Umzüge oder Freizeitaktivitäten. Mit dieser Fahrerlaubnis darf die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4,25 t nicht überschreiten. Für schwerere Anhänger ist die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich.

Klasse B mit Schlüsselzahl „96

Klasse B mit Schlüsselzahl „96“ (FeV §25 Absatz 3, Anlage 9)

Was sind Schlüsselzahlen?

Beschränkungen und Auflagen sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Führerscheinklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen (z.B. „01“ =Sehhilfe)

Bedeutung Schlüsselzahl „96“

Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3,5 t, jedoch nicht mehr als 4,25 t beträgt.

Mindestalter: 18 oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)

Theorieunterricht:

2,5 Stunden (kann auch im Rahmen des abendlichen Grundstoffunterrichtes absolviert werden)

Praktischer Unterricht:

3,5 Stunden mit den Inhalten Parken, Rangieren, Ausweichübungen, Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen und einer 1-stündigen Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr)

Ablauf:

Erhalt der Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörde nach erfolgter Fahrerschulung. Keine Prüfung. Eintrag Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein.

Klasse BE

Klasse BE (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)

Theorieunterricht:

– kein Theorieunterricht

Praktischer Unterricht:

Grundstufe/Aufbaustufe:

  • Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel
  • Verbinden und Trennen
  • Fahrzeugbedienung und –Beherrschung
  • Rangieren, Rückwärtsfahren, Grundfahraufgaben, Fahrmanöver

Stufe der Sonderfahrten:

  • 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Ablauf:

Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung

Führerscheinklassen für Zweirad

Motorrad-Grafik für für die Zweirad Führerscheinklassen.

Dein Abenteuer auf zwei Rädern beginnt ab 16 Jahren mit dem ersten Zweiradführerschein. Ob Roller, Leichtkraftrad oder später leistungsstarke Motorräder – wir zeigen dir, welche Führerscheinklassen es gibt und ab welchem Alter du starten kannst. So behältst du den Überblick, bevor du in die einzelnen Details gehst, und kannst direkt sehen, welche Maschine für dich geeignet ist.

Klasse AM

Klasse AM (FeV § 6)

Zweirädrige Kleinkrafträder

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Erlaubt sind Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder Elektromotoren mit einer Leistung von bis zu 4 kW.

Fahrräder mit Hilfsmotor

Fahrzeuge mit den Eigenschaften eines Fahrrads, die zusätzlich einen Motor besitzen.
Auch hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sowie ein Motor bis 50 cm³ oder ein entsprechender Elektromotor.

Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Motorleistung von maximal 4 kW. Bei vierrädrigen Fahrzeugen darf das Leergewicht 350 kg (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen) nicht überschreiten.

Mindestalter: 16 Jahre

Theorieunterricht
(FahrschAusbO § 4):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Zweirad

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

  • Sicherheitskontrolle
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren in Schutzkleidung
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften

Dauer Prüfungsfahrt:

45 Minuten inkl. Grundfahraufgaben

Klasse A1

Klasse A1 (FeV § 6)

Krafträder bis 125 cm³

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die maximale Motorleistung beträgt bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Ersterwerb:

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Klasse A1

Bei Erweiterung von AM auf A1:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Klasse A1

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Grundstufe / Aufbaustufe:

  • Fahren mit Schutzkleidung
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften

Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Klasse A2

Klasse A2 (FeV § 6)

Krafträder bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von AM auf A2:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Erweiterung von A1 auf A2:

  • Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Ersterwerb:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Bei Erweiterung von AM auf A2:

  • Wie bei Ersterwerb!

Erweiterung von A1 auf A2:

  • Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben
Klasse A

Klasse A (FeV § 6)

Krafträder ohne Leistungsbegrenzung

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum über 50 cm³
oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung über 15 kW sowie Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von AM auf A:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Erweiterung von A2 auf A:

  • Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Ersterwerb:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Erweiterung von AM auf A:

  • Wie bei Ersterwerb!

Bei Erweiterung von A1 auf A:

  • 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 2 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Erweiterung von A2 auf A:

  • Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben!
Klasse B196

Klasse B196 (FeV § 6)

Leichtkrafträder auf Basis des Pkw-Führerschein

Zweirädrige Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung, die mit der Pkw-Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Keine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben, aber Leistungsbegrenzung auf 11 kW.

Mindestalter: 25 Jahre (Inhaber Klasse B) oder 21 Jahre bei Erweiterung nach zweijährigem B-Führerschein.

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4)

Kein theoretischer Unterricht oder Prüfung erforderlich – nur praktische Ausbildung.

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5)

Die praktische Ausbildung erfolgt auf einem Leichtkraftrad (bis 125 cm³, max. 11 kW).

  • 5 × Fahrstunden à 45 Minuten auf Land-/Bundesstraße
  • 4 × Fahrstunden à 45 Minuten auf Autobahn/Kraftfahrstraße
  • 3 × Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Prüfung:

  • Praktische Fahrprüfung auf dem Zweirad (keine Theorieprüfung)